Begutachtung von IT-Beschaffungen
Das HRZ begutachtet IT-Beschaffungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von HBFG, DFG Antragsverfahren).
Für wen?
Einrichtungen
Einrichtungen können durch das HRZ eine Begutachtung von IT-Beschaffungen beantragen, welche sich innerhalb der IT-Beschaffungsmaßnahmen bewegen.
Administrator:innen
Auch Administrator:innen an der Uni Bonn können eine Begutachtung von IT-Beschaffungen durch das HRZ beantragen.
Wofür?
Für einige IT-Beschaffungen (z.B. DFG) ist eine Begutachtung des Vorhabens durch das Hochschulrechenzentrum notwendig. Es handelt sich explizit nicht um die Begutachtung beliebiger IT-Beschaffungen.
Wie funktioniert es?
Das HRZ wird bei der Antragstellung durch die Verwaltung um eine Stellungnahme bei der Beschaffung gebeten.
Informationen, Beratung, Einschätzung im Vorfeld sind durch die HRZ-Leitung möglich.
HRZ-Doku
Detaillierte Informationen und Anleitungen finden Sie in der HRZ-Doku.
(Aufruf nur aus dem BONNET möglich)